Energieberatung Gebäudesanierung Facility Management  
 
 
 
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Vergleichswertverfahren

wird immer dann herangezogen, wenn Vergleiche möglich sind, z. B. bei
 
Eigentumswohnungen
Reihenhäusern
Einfamilienhäusern typischer Bauart und Bauepochen
 
 

Ertragswertverfahren

 
wird bei allen ertragsorientierten Objekten herangezogen, z. B. bei
 
Mehrfamilienhäusern
Gewerbeobjekten
 

Sachwertverfahren

wird bei eigengenutzten, nicht ertragsorientierten Gebäuden
herangezogen, wenn keine oder nicht ausreichend Vergleiche zur
Verfügung stehen, sowie bei individuellen Einfamilienhäusern und
Spezialobjekten.