Energieberatung Gebäudesanierung Facility Management  
 
 
 
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Zuschuss für Baubegleitung

kann bei der Sanierung von Ein- und Zweifamilienwohnhäusern sowie Eigentums-
wohnungen gewährt werden, wenn alle Sanierungsmaßnahmen zur Erreichung eines
KfW-Effizienshauses beitragen, oder Einzelmaßnahmen bzw. Maßnahmekombina-
tionen den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Förderfähig sind zu
sanierende Gebäude, für die der Bauantrag / die Bauanzeige vor dem 01.01.1995
gestellt wurde. Der Zuschuss beträgt z. Zt. 50% der förderfähigen Kosten für Bau-
begleitung, max. € 4.000,- je Antragsteller und Vorhaben.
 
Mindestens folgende Leistungen müssen im Rahmen einer fachgerechten
Baubegleitung erbracht werden:
 
Detailplanungen, sofern Lüftungsanlagen oder Heizungen eingebaut
bzw. erneuert werden.
Unterstützung bei der Angebotsauswertung
Mindestens eine Baustellenbegehung vor Ausführung der Putzarbeiten
Einweisung in die Haustechnik, sofern Lüftungsanlagen oder Heizungen
eingebaut bzw. erneuert werden.
 
Weitere Informationen unter: www.kfw-foerderbank.de