Energieberatung Gebäudesanierung Facility Management  
 
 
 
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Beratungsförderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Gefördert wird eine Vor-Ort-Beratung, für ein Gebäude, das sich im Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland befindet und bis zum 31.12.1994 der
Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde.
Mindestens die Hälfte der Gebäudefläche muss derzeit ständig zu Wohn-
zwecken genutzt werden oder das Gebäude wurde ursprünglich als
Wohngebäude geplant und errichtet.
 
Die Vor-Ort-Beratung muss sich umfassend auf den baulichen Wärme-
schutz, die Wärmeerzeugung und -verteilung, die Warmwasser-
bereitung, sowie die Nutzung erneuerbarer Energien beziehen und
durch eine/n besonders qualifizierten Ingenieur/in oder eine/n
Energieberater/in vorgenommen werden.
 
 
Der Zuschuss beträgt z. Zt. für Ein- und Zweifamilienhäuser € 800,- und
für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten max. € 1100,-.
 
 
Weitere Informationen unter: www.bmwi.de